Datenschutz  |  Nutzungsbedingungen  |  Faq  |  Kontakt  |  Impressum  |  

Startseite

Sie befinden sich hier -->   Mehr Details...

eMail:   Passwort:  

Mittwoch der 01. Mail

 


Die Detailseite zu diesem Eintrag wurde bereits 1212x besucht.


Private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung kann der Einzelne den Gegenstand und den Umfang der Leistungen weitgehend selbst bestimmen. Sein Versicherungsschutz ist auf sein individuelles Bedürftnis abgestimmt. Für Leistungen, welche der Versicherungsnehmer nicht absichern möchte, braucht er auch nicht vorzusorgen, denn der Gesetzgeber hat den Umfang des Versicherungsschutzes nicht vorgeschrieben. Die Leistungen der Versicherung sind vertraglich vereinbart. In diesen Leistungskatalog kann der Gesetzgeber nicht eingreifen. Die Versicherung hat sich ebenfalls verpflichtet, auf das Kündigungsrecht in der Vollversicherung zu verzichten. So kann allein der Versicherungsnehmer Änderungen seines Versicherungsvertrages vornehmen. Er allein entscheidet darüber, wenn er Kürzungen in seinem Versicherungsschutz vornehmen möchte, um eine Einsparung bei seinen Beiträgen zu erreichen.

Kategorie: Aufrufen
Webadresse: www.krankenversicherungen24.biz
Eingetragen am: 07.11.2007
Bewertungen: 0
Bewertet mit:    1 von 10 möglichen Punkten
Thema: Sonstiges
Keywords: Private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Zusatzversicherung, Vollversicherung
Sprachen:
Diesen Eintrag: Bewerten
Link defekt?
Regelverstoss?
Hier melden
Google-Suche: Indexierte Seiten    Backlinks

Google


Nicht das Richtige für Sie? Suchen Sie auch bei...

GoogleFireball  |  LycosLinkzone  |  LNWWeb  |  Webkat  |  W3IndexYahoo



Zurück

 
Anzeige


Anzeige


Website Thumbnail Generator by PagePeeker

Nutzungsbedingungen  |   Faq  |   Kontakt  |   Impressum  |   Backlink  |   Suchboxen  |   Sitemap

Copyright © 2024 by SBK-24.de alle Rechte vorbehalten

Seite generiert in 0,1296 Sekunden